Die speziell ausgebildeten Kontaktpersonen des polizeilichen Opferschutzes Verkehr NRW gewährleisten den Betroffenen nach schwerwiegenden Verkehrsunfällen oder deren Angehörigen eine schnelle, kompetente und unbürokratische „Erstbetreuung“ und führen mit ihnen vertrauensvolle Gespräche zur Aufarbeitung des Erlebten.
Der Einstieg in so ein Gespräch oder eine polizeiliche Vernehmung über ein belastendes Ereignis kann aufgrund des Erlebten allerdings manchmal sehr schwierig sein. Zum Beispiel bei traumatisierten Personen hat die Erfahrung gezeigt, dass sich die Stimmung und das Wohlbefinden in schwierigen Gesprächssituationen durch die bloße Anwesenheit von Hunden deutlich verbessern und ein zielführender, konstruktiver Dialog geführt werden kann. Deshalb setzen einige Kreispolizeibehörden in Nordrhein-Westfalen sogenannte Opferschutzhunde ein.
Ein Opferschutzhund ist ein Sozialhund, der bei Opferschutzgesprächen oder anderen polizeilichen Gesprächsanlässen bei Bedarf als „Anwesenheitshund“ zur Stressmilderung beitragen und als „Ruhepol“ unterstützend tätig sein kann.
Die Kontaktpersonen der Kreispolizeibehörden Essen, Gütersloh und Rhein-Sieg-Kreis werden bei ihrer Arbeit im Rahmen des Opferschutzes und der Hilfestellung bei der Bewältigung der Ereignisse anlassbezogen von Opferschutzhunden unterstützt.
Die drei Opferschutzhunde „Peng“, „Summer“ und „Nilo“ zeichnen sich vor allem durch ein freundliches Wesen und einen ruhigen, ausgeglichenen Charakter aus und freuen sich über jede streichelnde Hand.
Wenn Sie bei Ihrem Opferschutzgespräch, Ihrer Anhörung oder Vernehmung bei der Polizei die Anwesenheit eines Opferschutzhundes aus den genannten Gründen wünschen, so sprechen Sie bitte Ihre Kontaktperson in Ihrer regionalen zuständigen Kreispolizeibehörde auf einen Opferschutzhund an. Dort werden Sie zu weiteren Details zum Thema „Opferschutzhunde“ und dem weiteren Vorgehen beraten.