Stalking sms handy
Stalking ist kein Kavaliersdelikt
Stalking ist kein Kavaliersdelikt sondern eine Straftat. Zwar konnten über 90 Prozent der angezeigten Fälle im Jahr 2018 aufgeklärt werden, leider melden sich aber viele Opfer erst gar nicht bei der Polizei

Anonyme Nachrichten auf dem Handy oder "Telefonterror" rund um die Uhr - Stalking-Opfer fühlen sich in ihrer Sicherheit bedroht und sind in der Gestaltung ihres Alltages massiv beeinträchtigt. Im Jahr 2018 sind der Polizei Gelsenkirchen 81 Fälle bekannt geworden, in denen Bürgerinnen und Bürger Opfer von Stalking wurden, bundesweit waren es 18.960. Oft kommen die Täter aus dem Umfeld des Opfers, nur selten ist die stalkende Person dem Opfer völlig unbekannt. Wer Opfer eines Stalkers oder einer Stalkerin wird, sollte das nicht einfach hinnehmen oder aushalten. Rufen Sie in jedem Fall die Polizei und erstatten Sie Anzeige. Nur so können die Täter ermittelt und überführt werden. Der Polizei Gelsenkirchen ist dies im Jahr 2018 in über 90 Prozent der bekannten Fälle gelungen, 73 Taten konnten aufgeklärt werden. Im Jahr 2017 lag die Quote mit 89 Prozent nahezu genauso hoch. Damals sind uns 68 Fälle zur Anzeige gebracht worden, von denen wir 61 aufklären konnten. Seit 2007 gilt Stalking als Straftat und wurde entsprechend unter Paragraph 238 ins Strafgesetzbuch aufgenommen. Erfahrungsgemäß liegt die Dunkelziffer im Bereich des Stalkings sehr hoch. Viele Betroffene scheuen sich, Anzeige zu erstatten. Unser Appell: Nehmen Sie Hilfe in Anspruch, sprechen Sie mit Ihrer Familie und Bekannten über das Thema und rufen Sie im Zweifel die Polizei! Wir helfen Ihnen rund um die Uhr unter der Notrufnummer 110! Weitere Informationen zum Thema finden Sie unter der Link-Sammlung auf dieser Seite!

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In dringenden Fällen: Polizeinotruf 110