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Frau hält Handy
Sextortion – die sexuelle Erpressung im Netz
Kriminelle drohen während eines Chats oder per E-Mail damit, kompromittierende Videos oder Fotos ihrer Opfer zu veröffentlichen. Die Täter erreichen damit den höchstpersönlichen Lebensbereich der Betroffenen.
LKA NRW

Sexualität im Zusammenhang mit digitalen Geräten birgt Risiken. Eines der größten Risiken ist, dass wissentlich oder unwissentlich erstellte Inhalte, wie Fotos oder Videos, zu irgendeinem Zeitpunkt gegen eine Person genutzt werden können, z. B. um sie zu erpressen. Dieses Phänomen heißt Sextortion.

Die Polizei unterscheidet derzeit zwei Arten von Sextortion:

  • nach Kontaktaufnahme über soziale Medien oder diverse Foren und
  • nach Datenleaks.

Wenn ein Flirt in sozialen Netzwerken zur Falle wird

In diesen Fällen sprechen die Täter ihre Opfer zunächst über soziale Medien an. Sie geben den Betroffenen zu verstehen, sexuelles Interesse an ihnen zu haben. Anschließend fordern sie ihre Opfer auf, sexuelle Handlungen an sich bei einem Videochat durchzuführen. Oftmals nehmen die Täter diese Handlungen des Opfers auf und drohen während des Chats damit, das Video zu veröffentlichen.

Erpressung mit geklauten Daten

Hier versenden Täter E-Mails, in denen sie behaupten, schon im Besitz kompromittierender Filmaufnahmen zu sein.

Sie schreiben die Opfer mit Namen an und geben vor, der Rechner, das Smartphone oder ähnliches seien „gehackt“ worden. Die Täter untermauern dies dem Opfer gegenüber, in dem sie ihm sein eigenes Passwort oder Teile seiner Handynummer nennen. In einigen Fällen bauen die Betrüger einen scheinbaren Link in die E-Mails ein, um ihre Opfer von der Existenz solcher Videos zu überzeugen, z. B. post [at] xxxxxx.de_1557074047.mp4 (119.1 MB). Tatsächlich verlaufen diese Links ins Leere. Oft besitzen die Täter gar kein kompromittierendes Material. Sie haben lediglich im sogenannten „Darknet“ persönliche Daten und Passwörter aufgekauft, die aus Hackingattacken gegen große Provider oder Online-Anbieter stammen.

In beiden Fällen kann der Geschädigte eine Veröffentlichung der Videos angeblich nur vermeiden, wenn er einen Geldbetrag in Kryptowährung, in der Regel Bitcoins, auf ein bestimmtes Wallet (digitale Geldbörse) zahlt oder anderweitig überweist.

Die Polizei empfiehlt

  • Seien Sie sich stets bewusst, dass Sie während eines Videochats gefilmt werden könnten. Die Inhalte können ggf. dazu verwendet werden, Sie zu erpressen.
  • Zahlen Sie in keinem Fall.
  • Klicken Sie bei solchen oder anderen verdächtigen E-Mails NIE auf einen Link, es könnte eine Schadsoftware dahinter stecken.
  • Wenn Sie betroffen sind, erstatten Sie Anzeige bei der Polizei.

Sicher im Internet?!? Geht ganz einfach.

Schützen Sie Ihr persönliches Profil und Ihre Daten durch starke Passwörter! Ein offener oder nicht gut gesicherter Account ist vergleichbar mit einem offen herum liegenden Portemonnaie oder einem offenen stehenden Fenster. Nachlässiges Verhalten macht es Kriminellen leicht, Taten zu begehen! Tipps zu Passwörtern und Schutz gibt es unter www.mach-dein-passwort-stark.de

Wie Sie sich schützen, und was Sie als Opfer tun können, lesen Sie hier.

 

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