Polizeinotruf in dringenden Fällen: 110

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Titelbild der Kampagne Verantwortung stoppt Vollgas
Keine Toleranz bei verbotenen Kraftfahrzeugrennen
Immer wieder führen Rennen zu folgenschweren Unfällen. Manchmal enden sie auch tödlich. Zur Bekämpfung von verbotenen Kraftfahrzeugrennen setzt die Polizei NRW auf konsequentes Einschreiten unter Ausschöpfung aller rechtlichen Möglichkeiten.

Die Polizei NRW leitet schon bei einem Anfangsverdacht der Teilnahme an verbotenen Rennen im Straßenverkehr Strafverfahren ein. Hier gilt die Null-Toleranz-Strategie. Menschen, die durch Rasen im Straßenverkehr das Leben von Unbeteiligten gefährden, werden durch die Polizei konsequent, unter Ausschöpfung aller rechtlichen Möglichkeiten verfolgt. Seit der Einführung des Straftatbestands § 315d StGB „Verbotene Kraftfahrzeugrennen“ im Jahr 2017, ist die Zahl der polizeilich festgestellten Verstöße in Nordrhein-Westfalen bis heute um 585 Prozent gestiegen. Im Zusammenhang mit verbotenen Kraftfahrzeugrennen hat die Polizei NRW im Jahr 2021 in 2037 Fällen ermittelt.

In dringenden Fällen: Polizeinotruf 110