Die Masche ist bekannt, immer wieder gibt es auch Opfer in Gelsenkirchen. Aus diesem Grund informieren die Kolleginnen und Kollegen des Kriminalkommissariates Kriminalprävention/ Opferschutz (KK KP/O) die Bürgerinnen und Bürger!
Wenn Sie selbst angerufen werden:
• Falls Sie in Ihrem Telefondisplay die Rufnummer der Polizei (110) ggf. mit einer Vorwahl sehen sollten, dann handelt es sich nicht um einen Anruf der Polizei. Bei einem Anruf der Polizei erscheint nie die Rufnummer 110 in Ihrem Telefondisplay. Legen Sie sofort auf.
• Gibt sich der Anrufer als Polizeibeamtin oder Polizeibeamter aus, lassen Sie sich den Namen nennen und wählen Sie selbst die 110. Schildern Sie der Polizei den Sachverhalt.
• Die Polizei erfragt telefonisch keine Bankdaten wie Kontonummer und Kontostand oder Inhalte von Schließfächern. Geben Sie unbekannten Personen keine Auskünfte über Ihre Vermögensverhältnisse oder andere sensible Daten.
• Öffnen Sie unbekannten Personen niemals die Tür oder ziehen Sie eine Vertrauensperson hinzu.
• Übergeben Sie unbekannten Personen NIEMALS Geld oder Wertsachen. Die Polizei wird Sie niemals auffordern, Wertsachen und Geld an einen vermeintlichen Polizisten zu übergeben.
• Wenn Sie Opfer eines solchen Anrufes geworden sind, wenden Sie sich in jedem Fall an die Polizei und erstatten Sie eine Anzeige.