Die Masche ist bekannt, immer wieder gibt es auch Opfer in Gelsenkirchen. Aus diesem Grund informieren die Kolleginnen und Kollegen des Kriminalkommissariates Kriminalprävention/ Opferschutz (KK KP/O) die Bürgerinnen und Bürger!
Wenn Sie selbst angerufen werden:
• Falls Sie in Ihrem Telefondisplay die Rufnummer der
Polizei (110) ggf. mit einer Vorwahl sehen sollten, dann
handelt es sich nicht um einen Anruf der Polizei. Bei
einem Anruf der Polizei erscheint nie die Rufnummer
110 in Ihrem Telefondisplay. Legen Sie sofort auf.
• Gibt sich der Anrufer als Polizeibeamtin oder Polizeibeamter
aus, lassen Sie sich den Namen nennen und
wählen Sie selbst die 110. Schildern Sie der Polizei den
Sachverhalt.
• Die Polizei erfragt telefonisch keine Bankdaten wie
Kontonummer und Kontostand oder Inhalte von
Schließfächern. Geben Sie unbekannten Personen keine
Auskünfte über Ihre Vermögensverhältnisse oder
andere sensible Daten.
• Öffnen Sie unbekannten Personen niemals die Tür
oder ziehen Sie eine Vertrauensperson hinzu.
• Übergeben Sie unbekannten Personen NIEMALS Geld
oder Wertsachen. Die Polizei wird Sie niemals auffordern,
Wertsachen und Geld an einen vermeintlichen
Polizisten zu übergeben.
• Wenn Sie Opfer eines solchen Anrufes geworden sind,
wenden Sie sich in jedem Fall an die Polizei und erstatten
Sie eine Anzeige.