Um die Polizistinnen und Polizisten in Nordrhein-Westfalen in ihrer täglichen Arbeit zu unterstützen und die innere Sicherheit im Land nachhaltig zu erhöhen, hat die NRW-Koalition unter anderem vereinbart, die Polizei in Nordrhein-Westfalen personell besser auszustatten. Dazu heißt es im Koalitionsvertrag: „Unter Beibehaltung der zweigeteilten Laufbahn wollen wir künftig auch Bewerberinnen und Bewerbern mit mittlerem Bildungsabschluss den Zugang zum Polizeidienst ermöglichen.“
Um künftig Bewerberinnen und Bewerbern mit mittlerem Schulabschluss einen optimalen Zugang zum Polizeidienst zu ermöglichen, wird von der Landesregierung die Einrichtung eines Bildungsgangs „Fachoberschule für Polizei“ an Berufskollegs in Nordrhein-Westfalen vorbereitet. Die Absolventinnen und Absolventen in diesem neuen Bildungsgang sollen zugleich für ein anschließendes Studium an der Hochschule für Polizei und Verwaltung NRW qualifiziert werden. Deshalb erwerben sie in der „Fachoberschule für Polizei“ neben den spezifisch auf den gehobenen Polizeivollzugsdienst ausgerichteten Kenntnissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten auch die Fachhochschulreife und somit die Zugangsvoraussetzung für ein entsprechendes Studium an der Hochschule für Polizei und Verwaltung NRW.
Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer und Innenminister Herbert Reul stimmen sich regelmäßig und eng ab, um das gemeinsame Vorhaben der Landesregierung voranzutreiben. Derzeit laufen die Endabstimmungen des neuen Konzepts innerhalb der Landesregierung. Neben der Auswahl geeigneter Standorte ist vor allem die inhaltliche Konzeption des neuen Bildungsgangs, der verwaltungsbezogene Inhalte mit polizeipraktischen Inhalten kombiniert, sehr umfassend. Damit geeignete Bewerberinnen und Bewerber mit mittlerem Schulabschluss künftig bestmöglich auf die Anforderungen des Polizeidienstes vorbereitet werden, wurde von Beginn an die polizeiliche Expertise in die Planungen für den neuen Bildungsgang miteinbezogen.