Die im Grundgesetz garantierte Pressefreiheit ist eines der herausragenden Merkmale eines demokratischen Rechtsstaates. Sie schafft die Voraussetzungen für Willens- und Meinungsbildungsprozesse. Deshalb sind Behörden verpflichtet, den Vertreterinnen und Vertretern der Presse die der Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgabe dienenden Auskünfte zu erteilen.
Pressearbeit
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Pressestelle geben nach § 4 Landespressegesetz NRW Auskunft über polizeilich relevantes Geschehen.
Sie fertigen täglich Presseberichte, beantworten Anfragen von Medienvertretern, stehen Journalisten für Interviews zur Verfügung und organisieren Pressekonferenzen. Bei besonderen Einsatzlagen, wie zum Beispiel Demonstrationen, Großveranstaltungen, Aufsehen erregenden Kriminalfällen oder großen Schadensereignissen richten sie am Einsatzort eine mobile Pressestelle ein, um die Medien mit aktuellen Informationen zu versorgen und so eine objektive Berichterstattung zu ermöglichen.
Öffentlichkeitsarbeit
Öffentlichkeitsarbeit umfasst die innerbehördliche und nach außen gerichtete Darstellung der polizeilichen Arbeit, soweit es sich nicht um Pressearbeit handelt.
Neben der Erstellung und Verteilung von Informationsmaterialien, wie Broschüren, Handzetteln und Plakaten wird von hier aus der behördeninterne Intranet- und der öffentliche Internetauftritt des Polizeipräsidiums Gelsenkirchen erstellt und betreut. Des Weiteren sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die Auftritte der Behörde im Bereich "Social Media" verantwortlich. Die Polizei Gelsenkirchen ist bei Facebook, Twitter und Instagram vertreten.
Darüber hinaus werden polizeiliche Veranstaltungen aller Art organisiert.