Versammlungsrecht

Demonstration
Versammlungsrecht
Das Recht, sich friedlich und ohne Waffen zu versammeln, ist in der Bundesrepublik Deutschland im Grundgesetz (GG) verankert.

Anzeige einer Versammlung

Wenn Sie eine Versammlung unter freiem Himmel anzeigen wollen, finden Sie unter dem rechts stehenden Link weitere Informationen. Am einfachsten ist es, eine Versammlung dort online anzumelden. 

Möchten Sie eine Versammlung per Post anmelden, drucken Sie  den hinter dem Link zu findenden Antrag aus und senden ihn an:

Polizeipräsidium Gelsenkirchen

SG ZA 13

Rathausplatz4

45894Gelsenkirchen

Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Sachbearbeitung unter der

Telefonnummer 0209 365-4150 oder -4155. per Fax unter 0209 365-4159

oder an die folgende E-Mail-Adresse: poststelle.gelsenkirchen [at] polizei.nrw.de



Alle Kontaktdaten finden Sie auch noch mal auf der rechten Seite hinterlegt.

In dringenden Fällen: Polizeinotruf 110