Im Folgenden finden Sie stichwortartig und auszugsweise Unterstützungsangebote, die der Gesetzgeber vorgesehen hat:
- Unterstützung im Strafverfahren (Begleitung durch Vertrauensperson, Rechtsbeistand/ Opferanwalt, psychosoziale Prozessbegleitung vor Gericht und evtl. zur Zeugenvernehmung bei der Polizei, Gewährung von Prozesskostenhilfe bei Bedürftigkeit …),
- Geheimhaltung der Personalien, wenn ein begründeter Anlass zu der Besorgnis besteht, dass durch die Angabe des Wohnortes Rechtsgüter des Zeugen oder einer anderen Person gefährdet werden,
- Nebenklage, Adhäsionsverfahren, Täter-Opfer-Ausgleich und Auskunftsrechte im Strafverfahren.
Ausführlichere Informationen erhalten Sie im „Merkblatt über Rechte von Verletzten und Geschädigten in Strafverfahren“, das Ihnen bei der Anzeigenerstattung ausgehändigt wird oder in der Opferfibel des Bundesministeriums der Justiz.
Das Adhäsionsverfahren: Schadensersatz im Strafprozess
Wenn Sie Opfer einer Straftat geworden sind, können Sie Schadensersatz oder Schmerzensgeld nicht nur durch eine Klage vor dem Zivilgericht, sondern schon im Strafprozess gegen die Angeklagte oder den Angeklagten geltend machen (Adhäsionsverfahren). Über Bestrafung und Entschädigungsleistungen wird dann in einem Verfahren entschieden, kurz: „2 in 1“.
Eine solche Entscheidung setzt voraus, dass es zu einer strafgerichtlichen Hauptverhandlung und zu einem Urteil kommt.
War der Täter bzw. die Täterin bei Tatbegehung noch nicht 18 Jahre alt, ist das Prinzip „2 in 1“ regelmäßig ausgeschlossen.
Weitere Informationen zum Adhäsionsverfahren finden Sie hier.
Der Täter-Opfer-Ausgleich: Vermittlung, Chancen und Folgen
Ein Täter-Opfer-Ausgleich bietet Täterinnen bzw. Tätern und Opfern die Gelegenheit, unter Beteiligung einer Vermittlerin bzw. eines Vermittlers einen Konflikt außergerichtlich und unbürokratisch zu lösen. Ziel ist es, eine einvernehmliche und für beide Seiten faire Wiedergutmachung des verursachten Schadens zu erreichen.
Ein erfolgreicher Täter-Opfer-Ausgleich kann zudem zur Strafmilderung führen oder bereits vor Erhebung der Anklage bzw. Beginn der Hauptverhandlung bewirken, dass das Verfahren eingestellt wird.
Weitere Informationen zum Täter-Opfer-Ausgleich finden Sie hier.
Angebote der Traumaversorgung
Nach einer Straftat, insbesondere nach einer Gewalttat, sind Opfer häufig traumatisiert. Sie benötigen schnell psychologische Hilfe. Diese Hilfe können Betroffene in sogenannten Traumaambulanzen erhalten. Dies sind Kliniken, die im Umgang mit seelischen Verletzungen besonders kompetent sind. Opfer von Gewalttaten erhalten hier umgehend Beratung und bei Bedarf therapeutische Betreuung.
Nordrhein-Westfalen verfügt über ein flächendeckendes Netz solcher Traumaambulanzen und ist damit bundesweit so gut aufgestellt wie kein anderes Bundesland.
Die Polizei kann Opfer an den Leistungsträger (Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe) verweisen, die diese an Traumaambulanzen vermitteln..
Traumaambulanzen in Westfalen-Lippe
Soziale Opferentschädigung
In Deutschland hat der Staat die Pflicht, Verbrechen zu bekämpfen und die Bürgerinnen und Bürger vor kriminellen Handlungen zu schützen. Opfer einer Gewalttat haben einen grundsätzlichen Anspruch auf Entschädigung. Die Voraussetzungen dazu sind seit dem 01.01.2024 im Sozialen Entschädigungsrecht - Sozialgesetzbuch XIV (SGB XIV) - geregelt. Ziel des Sozialen Entschädigungsrechts ist es, die leibliche und seelische Gesundheit der Betroffenen so weit wie möglich wiederherzustellen, damit sie wieder in den Beruf und in die Gesellschaft zurückkehren können.
Auch haben Angehörige und Hinterbliebene sowie nahestehende Personen von Opfern, die durch eine Gewalttat getötet wurden, einen Anspruch auf Hinterbliebenenversorgung, Sterbe- und Bestattungsgeld.
Zur Klärung eventueller Ansprüche wenden Sie sich bitte an den Landschaftsverband Rheinland (LVR) in Köln oder den Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) in Münster. Für die Beratung und Information haben die Landschaftsverbände die - für Anrufe aus dem Festnetz in NRW kostenlose - Telefonnummer 0800 / 654 654 6 eingerichtet. Sogenannte Fallmanagerinnen und Fallmanager der Landschaftsverbände begleiten Betroffene im gesamten Entschädigungsverfahren.
Bei Fragen zur Kontaktaufnahme zum Versorgungsamt und zur Stellung des Antrags auf Leistungen nach dem Sozialen Entschädigungsrecht oder der europaweiten Opferentschädigung werden Opfer bzw. ihre Angehörigen nicht allein gelassen. Polizei und Opferhilfeeinrichtungen (wie z. B. der WEISSER RING e. V) stehen hilfreich zur Seite.
Angebote der Opferhilfe
WEISSER RING e.V.
Vielfältige Hilfsmöglichkeiten für Kriminalitätsopfer wie menschlicher Beistand, persönliche Betreuung, Hilfestellung im Umgang mit Behörden, Hilfescheck für eine anwaltliche oder psychotraumatologische Erstberatung, Erholungsmaßnahmen, Hilfe bei Bedürftigkeit.
Den WEISSER RING e. V. erreichen Sie über das kostenfreie Opfertelefon 116 006. Dort erfahren Sie zum Beispiel die Erreichbarkeit einer Außenstelle in Ihrer Nähe
subvenio e.V.
Kostenlose Beratung und konkrete Hilfe für Unfallopfer jeglicher Art, Hilfestellung im Umgang mit Behörden, Hilfe bei der Suche nach einem geeigneten Fachanwalt, Hilfe bei der Suche nach medizinisch-psychologischer Erstberatung, Begleitung zu Gerichtsterminen, Gespräche mit Betroffenen sowie die Vermittlung von Hilfen anderer Organisationen.
Verkehrsunfall-Opferhilfe Deutschland e.V.
Das Land NRW kooperiert seit dem 11. Mai 2017 mit der Verkehrsunfallopferhilfe Deutschland e. V. (VOD). Ziel der Kooperation ist es, den physisch wie psychisch traumatisierten Opfern von Verkehrsunfällen eine professionelle Betreuung zur Verfügung zu stellen. Innerhalb von 24 Stunden steht ein Ansprechpartner der VOD für die Opfer bereit und vermittelt auf Wunsch an (Selbsthilfe-) Organisationen weiter.
Nützliche Links
www.polizei-beratung.de
Opferinformationen zu wichtigen Kriminalitätsphänomenen, Hinweise und Tipps etwa zum Ablauf eines Strafverfahrens, Broschüren und andere Medien der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes.
opferschutz.nrw
Das Infoportal zu Fragen des Opferschutzes und der Opferhilfe in Nordrhein-Westfalen. Besondere Bereiche des Opferschutzes, bei denen spezifischen Bedürfnisse vorliegen (Opfer von Kindesmisshandlung, Opfer im schulischen Bereich, Opfer von Gewalt und Diskriminierung, Seniorinnen und Senioren als Opfer u.a.). In einer Datenbank findet man alle geltenden Gesetze des Bundes und der Länder.
INFOVICTIMS
Sehr anschauliche Darstellung der Abläufe und Beteiligungsrechte von Opfern im Strafverfahren.