“. Am sogenannten „Carfreitag“ oder auch „Carfriday“ traf man sich an verschiedenen Orten im Stadtgebiet, für einen gegenseitigen Austausch und um sich seine getunten Fahrzeuge zu präsentieren.
Leider zeigte die Erfahrung aus den vergangenen Treffen, dass es an diesem Tag auch immer wieder zu zahlreichen massiven Verkehrsverstößen kam. Die „Saisoneröffnung“ rückte deswegen in den besonderen Fokus von Stadt und Polizei.
An diesem Tag führten der Kommunale Ordnungsdienst und der Verkehrsüberwachungsdienst der Stadt Gelsenkirchen gemeinsam mit der Polizei Gelsenkirchen, flächendeckend verstärkte Verkehrskontrollen im gesamten Stadtgebiet durch. Besonders wurden bekannte Treffpunkte der „Raser- und Tuningszene“ aufgesucht, bestreift und kontrolliert.
„Raser- und Posertreffen hat es in Gelsenkirchen heute nicht gegeben. Die intensiven Vorbereitungen und die eigene mediale Berichterstattung haben offenbar Wirkung gezeigt. Trotzdem haben wir eine Vielzahl von Verkehrsverstößen feststellen und ahnden müssen“, blickt der Leiter der Direktion Verkehr, Polizeioberrat Andreas Kluth, auf den Einsatz zurück.
Insgesamt erhoben Einsatzkräfte der Gelsenkirchener Polizei 101 Verwarngelder und fertigten 27 Ordnungswidrigkeitenanzeigen. Darüber hinaus wurden in zehn Verkehrskontrollen Strafanzeigen geschrieben, 16 Kontrollberichte verfasst und zwei Fahrzeuge sichergestellt. Im Rahmen einer Kontrolle konnte ein offener Haftbefehl festgestellt und vollstreckt werden.
Auch für den Kommunale Ordnungsdienst und der der Stadt Gelsenkirchen war es ein eher ruhigerer Einsatz: Insgesamt konnten im Rahmen des Einsatzes 42 Geschwindigkeitsverkehrsverstöße festgestellt werden. Dabei wurde bei einem Fahrzeug auf der Magdeburger Straße eine Überschreitung von 44 km/h gemessen. Erlaubt sind dort 50 km/h.
Die Ergebnisse der Kontrollen in Gelsenkirchen zeigen weiterhin, dass die Maßnahmen in diesem Bereich auch in Zukunft weiterhin dringend notwendig und erforderlich sind. Die Sicherheit auf den Gelsenkirchener Straßen genießt höchste Priorität. Menschen, die den öffentlichen Verkehrsraum für ihre Zwecke missbrauchen und sich rücksichtlos verhalten, müssen mit „Null-Toleranz“ von Seiten der Ordnungshüter rechnen. Regelwidriges Verhalten und festgestellte Verstöße werden konsequent, unter Ausschöpfung aller rechtlichen Möglichkeiten, geahndet.