Durch die eingesetzte Ermittlungskommission der Polizei Gelsenkirchen konnten, auch in enger Zusammenarbeit mit der Frankfurter Polizei, insgesamt 213 Ermittlungsverfahren eingeleitet werden. Dazu haben die Beamten unter anderem zahlreiche Terabyte an Videodaten ausgewertet.
Aufgrund der Öffentlichkeitsfahndung vom Dienstag, 23. April 2024, nach 69 Personen (https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/51056/5763501) und der daraufhin eingehenden Hinweise, konnten von 27 unbekannten Tatverdächtigen der Frankfurter Anhängerschaft 20 Personen identifiziert werden. Von den 42 unbekannten Tatverdächtigen der Schalker Anhängerschaft konnten 31 Personen ermittelt werden.
Insgesamt haben die Beamten somit 195 Personen namentlich als tatverdächtig ermittelt. Die entsprechenden Verfahren wurden und werden Zug um Zug der Staatsanwaltschaft Essen übersandt.
Mittlerweile sind annähernd drei Dutzend Verfahren rechtskräftig durch das zuständige Amtsgericht Gelsenkirchen abgeschlossen worden. Darüber hinaus finden in einigen erstinstanzlich beendeten Verfahren erste Berufungsprozesse statt.
Polizeipräsident Tim Frommeyer erklärt dazu: "Auch wer sich im Schutze der Masse wähnt und dann im Fußballstadion Straftaten begeht, bekommt im Ergebnis durch einen langen Atem und intensive Ermittlungen den Rechtsstaat zu spüren. Der Besuch eines Fußballstadions muss für alle Menschen ein schönes und sicheres Erlebnis bleiben und darf niemals zur Bühne für Chaoten und Straftäter werden."
Der Leiter der Direktion Kriminalität, Kriminaldirektor Robert Herrmann, ergänzt: "Bei vielen der verurteilten Personen handelt es sich um seit Jahren bekannte Gewalttäter im Zusammenhang mit Fußballspielen, die hier für ihre Taten strafrechtlich sanktioniert wurden und werden. Das ist ein wichtiges Signal an alle Stadiongänger, die auf Gewalt aus sind, um letztlich langfristig sichere Fußballveranstaltungen gewährleisten zu können."
Die Polizei ist in diesem Zusammenhang auch gefahrenabwehrend tätig. Ergänzend zu den zeitnah nach den Ausschreitungen angeregten Stadionverboten sind bisher 21 weitere bundesweite Stadionverbote ausgesprochen worden. Die Ermittlungen hinsichtlich weiterer Tatverdächtiger dauern auch zwei Jahre nach der Tat an.