Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Gelsenkirchen und der Polizei kontrollierten am Dienstag, 4. Juni 2024, gemeinsam in der Zeit von 11 bis 20 Uhr Taxifahrerinnen und Taxifahrer samt und ihrer Fahrzeuge im Stadtgebiet. Insgesamt wurden 48 Taxen angehalten und kontrolliert. Es wurden 28 Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung, der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr und der Taxigebührenordnung der Stadt Gelsenkirchen festgestellt. Entsprechend wurden Verwarngelder erhoben beziehungsweise Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.
Ein Gelsenkirchener Taxifahrer durfte seine Tätigkeit nicht fortsetzen, da sein Führerschein zur Fahrgastbeförderung abgelaufen war. Ein weiterer musste seine Tätigkeit unterbrechen, da er die mitzuführende Genehmigungsurkunde für den Taxibetrieb in seinem Betrieb vergessen hatte. Nachdem ihm diese gebracht wurde, konnte er seine Fahrt fortsetzen. Vier weitere Taxifahrer hatten das vorgeschriebene EC-Gerät nicht mitgeführt. Auch sie mussten dieses zunächst besorgen, um ihre Tätigkeit fortzusetzen. Festzuhalten ist insgesamt, dass alle Taxifahrerinnen und Taxifahrer sich äußerst kooperativ und einsichtig zeigten. Die geführten Fahrzeuge waren in einem sehr guten Zustand. In Gelsenkirchen sind derzeit 125 Taxen angemeldet. Die gemeinsame Kontrolle der Stadt Gelsenkirchen und der Polizei zeigte, dass die kontrollierten Fahrerinnen und Fahrer verantwortungsvoll gearbeitet haben.