Sitzplatzwechsel im Auto kann Strafanzeige nicht verhindern

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Sitzplatzwechsel im Auto kann Strafanzeige nicht verhindern
Ein Mann aus Rheine hatte scheinbar seine Gründe, warum er noch schnell den Sitzplatz tauschen wollte, bevor eine Streifenwagenbesatzung für eine Verkehrskontrolle vor seinem Auto stand.
PLZ
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Polizei Gelsenkirchen
Polizei Gelsenkirchen

Ein kurzfristiger Sitzplatzwechsel im Auto konnte einen Mann aus Rheine nicht vor einer Strafanzeige durch die Polizei Gelsenkirchen bewahren. Am Freitag, 7. Februar 2025, gegen 14.45 Uhr, fiel den Beamten in Heßler ein Audi A6 mit auswärtigem Kennzeichen auf, weil dieser auf der Grothusstraße in Richtung Horst unterwegs war, an der Kreuzung Grimmstraße aber wendete und umgehend stark beschleunigte. Die Einsatzkräfte folgten dem Wagen für eine Verkehrskontrolle.

An einer roten Ampel kam der Audi unweigerlich zum Stehen, der Streifenwagen hielt unmittelbar dahinter. Noch während die Beamten im Streifenwagen saßen, konnten sie mitansehen, wie der Fahrer und der auf dem Rücksitz befindliche Beifahrer unter erheblichen Wackeln des Autos die Plätze tauschten. Nicht nur die Beamten verfolgten das Schauspiel, auch ein weiterer Zeuge schaute sich den Sitzplatzwechsel nach eigenen Angaben verwundert an.

Bei der anschließenden Verkehrskontrolle stellte sich heraus, dass der mutmaßliche Fahrer, ein 26 Jahre alter Mann aus Rheine, der sich nun auf dem Rücksitz befand, keine Fahrerlaubnis mehr besaß. Außerdem fanden die Beamten in seiner Jackentasche den Fahrzeugschlüssel des Audis. Ihm wurde die Weiterfahrt untersagt. Zudem fertigten die Beamten eine Strafanzeige wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis.

In dringenden Fällen: Polizeinotruf 110