Strafverfahren nach Autofahrt und Flucht unter Alkoholeinfluss

Off
Off
Strafverfahren nach Autofahrt und Flucht unter Alkoholeinfluss
Nach einem verbotenen Autorennen und der Flucht vor einer Polizeikontrolle in Buer sieht sich ein 32-Jähriger mit einem Strafverfahren konfrontiert.
PLZ
45897
Polizei Gelsenkirchen
Polizei Gelsenkirchen

Nach einem verbotenen Autorennen und der Flucht vor einer Polizeikontrolle in Buer am frühen Montagmorgen, 4. August 2025, sieht sich ein 32-Jähriger mit einem Strafverfahren konfrontiert. Polizeibeamte wurde gegen 0.55 Uhr an der Kreuzung von Horster Straße und Vinckestraße auf einen BMW und dessen 32 Jahre alten Fahrer aus Gelsenkirchen aufmerksam, als dieser an einer roten Ampel von der Vinckestraße aus nach rechts auf die Horster Straße einbog. Als sie das Fahrzeug anhalten und kontrollieren wollten, gab der Gelsenkirchener Gas, ignorierte die Anhaltezeichen der Beamten und flüchtete mitsamt Beifahrer mit hoher Geschwindigkeit von der Sedanstraße aus über mehrere innerstädtische Straßen. Am Hegerothsweg in Beckhausen fanden die Einsatzkräfte kurz darauf den verlassenen Wagen auf einem Garagenhof vor. Im Fahrzeuginneren stießen sie auf die Ausweisdokumente des Gelsenkircheners, den sie im Folgenden in Begleitung einer 31-jährigen Frau aus Gelsenkirchen am Stegemannsweg antrafen. Da der Mann angab, Alkohol konsumiert zu haben, wurde ein freiwilliger Atemalkoholtest durchgeführt, der positiv ausfiel. Die Beamten beschlagnahmten das Auto, das Mobiltelefon sowie den Führerschein des 32-Jährigen und untersagten ihm bis auf Weiteres das Führen fahrerlaubnispflichtiger Kraftfahrzeuge. Am Fahrzeug selbst konnten außerdem technische Veränderungen festgestellt werden, wodurch ein Erlöschen der Betriebserlaubnis im Raume steht. Den Gelsenkirchener erwartet nun ein Strafverfahren. Weil die Polizisten im Fahrzeuginneren außerdem ein griffbereites, verbotenes Einhandmesser auffanden und sicherstellten, wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Waffengesetz eingeleitet.

In dringenden Fällen: Polizeinotruf 110