Die Bundesrepublik Deutschland besteht aus 16 Ländern. Jedes Land hat seine eigene Polizei. Zusammen beschäftigen die Länderpolizeien mehr als 300.000 Regierungsbeschäftigte, Polizei- und Verwaltungsbeamtinnen und -beamte. Auf Bundesebene agieren die „Bundespolizei“ (ehemaliger Bundesgrenzschutz) und das Bundeskriminalamt in Wiesbaden unter der Verantwortung des Bundesinnenministers. Insgesamt sind dort circa 39.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt.
In Nordrhein-Westfalen nimmt die Polizei ihre Aufgaben in 47 Kreispolizeibehörden und drei Landesoberbehörden mit circa 57.800 Beschäftigten, davon mehr als 40.500 Polizeibeamtinnen und -beamten wahr. Die Polizei untersteht dem Innenminister. Er ist gegenüber dem Parlament politisch verantwortlich.
Die nordrhein-westfälische Polizei ist seit dem 1. Oktober 2020 dreistufig organisiert. Die Basis bilden 47 Kreispolizeibehörden (KPB). Die drei Landesoberbehörden (LOB), LAFP, LKA und LZPD führen die Fachaufsicht über die KPB sowie das LAFP zusätzlich die Dienstaufsicht über die KPB, sofern es sich um Angelegenheiten des Dienst- und Arbeitsrechts handelt. Die LOB fungieren in den jeweiligen Zuständigkeitsbereichen als Zentralstelle und nehmen Aufgaben für das gesamte Land wahr. Das Innenministerium ist oberste Aufsichtsbehörde. Es führt die unmittelbare Dienstaufsicht über alle Polizeibehörden und die Fachaufsicht über die drei LOB.
Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten (LAFP NRW)
Die Aufgaben des LAFP werden insbesondere in § 13b des Polizeiorganisationsgesetzes (POG) beschrieben. Mit ca. 1.700 Beschäftigten ist es neben der bereits genannten Dienstaufsicht über die KPB in Angelegenheiten des Dienst- und Arbeitsrecht zuständig für die Ausbildung und Fortbildung der Polizei, soweit die Ausbildung nicht von der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung oder den Kreispolizeibehörden als Ausbildungsbehörden wahrgenommen werden.
Der Sitz des LAFP befindet sich in Selm-Bork, weitere Standorte befinden sich in Brühl, Linnich, Neuss, Münster und Schloß Holte-Stukenbrock.
Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste (LZPD NRW)
Die Aufgaben des LZPD sind in § 13a POG zusammengefasst. Der zentrale Standort befindet sich in Duisburg. In diesem Landesamt, in dem mehr als 1.300 Beschäftigte arbeiten, wird eine Vielzahl unterschiedlicher Aufgaben gebündelt. So ist das LZPD u. a. zuständig für Fragen der Gefahrenabwehr, der Einsatzbewältigung und der Verkehrssicherheitsarbeit, es koordiniert landesweit Kräfte und Einsatzmittel und unterhält eine landeszentrale Leitstelle.
Neben diesen operativ ausgerichteten Aufgaben ist es zuständig für die technische Ausstattung der Polizei und alle Angelegenheiten der Informations- und Kommunikationstechnik. Nach Bestimmung des Innenministeriums werden hier Aufgaben der Steuerung und Führung sowie Belange von Haushalts-, Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten landeszentral für die Polizei NRW wahrgenommen.
Landeskriminalamt (LKA NRW)
Die Aufgaben des LKA ergeben sich insbesondere aus § 13 POG. Es hat seinen Sitz in Düsseldorf und ist mit über 1.600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Zentralstelle für kriminalpolizeiliche Aufgaben. Es ist zuständig für Angelegenheiten der Kriminalitätsbekämpfung und unterstützt die KPB bei der vorbeugenden Bekämpfung sowie bei der Verfolgung und Aufklärung von Straftaten.
Im Auftrag des Innenministeriums sowie auf Ersuchen eines Gerichts oder einer Staatsanwaltschaft verfolgt das Landeskriminalamt Straftaten in eigener Zuständigkeit. Darüber hinaus sammelt es alle für die Kriminalitätsbekämpfung der Polizei bedeutsame Nachrichten und wertet sie aus. Außerdem nimmt es landeszentrale Aufgaben im Bereich des Waffen- und Vereinsrechtes wahr.
Kreispolizeibehörden (KPB)
Der Schwerpunkt der Polizeiarbeit in Nordrhein-Westfalen liegt bei den 47 KPB. Ihre Zuständigkeitsbereiche decken sich zumeist mit denen der kreisfreien (Groß-) Städte und Kreise. KPB in kreisfreien Städten sind die 18 Polizeipräsidien, in den Kreisen sind dies die 29 Landrätinnen und Landräte. Neben den in allen KPB wahrzunehmenden Verwaltungsaufgaben sind hier die Vollzugsaufgaben in die Kernbereiche Gefahrenabwehr/ Einsatz, Kriminalitäts- und Verkehrsunfallbekämpfung gegliedert.
Für bestimmte schwerwiegende Straftaten oder besondere Einsatzanlässe besteht ein abgestuftes System, nach dem größere und leistungsstärkere KPB Aufgaben über ihren eigenen Zuständigkeitsbereich hinaus wahrnehmen. Weitere Besonderheiten ergeben sich für die Überwachung von circa 2.200 km Autobahn und über 900 km Wasserstraßen. Für die Autobahn sind auch über den eigenen Bereich hinaus die Polizeipräsidien Bielefeld, Dortmund, Düsseldorf, Köln und Münster zuständig, für die Wasserstraßen ist es landeszentral das Polizeipräsidium Duisburg.