Verhalten nach Verkehrsunfällen 02
Verhalten nach Verkehrsunfällen
Sie sind voller Vorfreude auf das bevorstehende EM-Spiel oder denken nach dem Stadionbesuch noch an das spannende Fußballspiel, dass Sie kurz zuvor live verfolgt haben. Und plötzlich ist da dieser laute Knall – Sie sind in einen Verkehrsunfall verwickelt!

Sie sind voller Vorfreude auf das bevorstehende EM-Spiel oder denken nach dem Stadionbesuch noch an das spannende Fußballspiel, dass Sie kurz zuvor live verfolgt haben. Und plötzlich ist da dieser laute Knall – Sie sind in einen Verkehrsunfall verwickelt! 

Die Gedanken an das Spiel sind plötzlich weg. Jetzt dreht sich in Ihrem Kopf alles um den Unfall. Habe ich mich verletzt? Wie geht es den anderen Beteiligten? Wie verhalte ich mich richtig? Was muss ich überhaupt machen? 

 

Damit Sie handlungssicher sind, hat die Polizei NRW ein paar wichtige Punkte für Sie zusammengestellt: 

1. Sichern Sie nach dem Unfall die Unfallstelle ab!

  • Warnblinklicht am Fahrzeug einschalten
  • Warnweste anziehen
  • Warndreieck aufstellen: Im Bereich der Stadt muss es mindestens 50 Meter von der Unfallstelle aufgestellt werden, auf Landstraßen ca. in 100 Metern Entfernung und auf Autobahnen ca. 150 bis 300 Meter weit entfernt. Vorsicht in Kurven!! 

2. Gibt es Verletzte? 

Kümmern Sie sich um die beteiligten Personen und verständigen Sie den Rettungsdienst (Notrufnummer 112) und die Polizei (Notrufnummer 110)!

3. Bitte bewahren Sie Ruhe! 

Ein Unfall ist ärgerlich, aber kein Grund um sich gegenseitig zu beleidigen oder gar zu verletzen. Auch nicht, wenn Sie voller Vorfreude auf das EM-Spiel waren, die Stadionkarten teuer sind oder Sie nun später zum Public Viewing kommen!

4. Der Anstoß des EM-Spiels steht bald an, die Zeit wird knapp und TROTZDEM müssen Sie sich erst um die Regulierung des Schadens oder gar um Verletzte kümmern! 

Wer sich unerlaubt vom Unfallort entfernt, begeht eine Straftat - eine Unfallflucht kann mit einer Geldstrafe oder mit bis zu drei Jahren Haft bestraft werden. 

5. Sie sind alle unverletzt, es ist nur ein geringer Sachschaden entstanden und Ihr Fahrzeug ist noch fahrbereit? 

Dann achten Sie darauf, dass Sie den Verkehr nicht unnötig behindern und fahren Sie Ihr Fahrzeug an den Fahrbahnrand/auf einen nahegelegenen Parkplatz. Gerade während der EM ist die Verkehrssituation je nach Unfallort möglicherweise bereits angespannter. Denken Sie mit! 

6. Bei dem Unfall ist ein geringer Sachschaden entstanden und Sie konnten sich mit dem Unfallbeteiligten einigen, ohne dass eine Unfallaufnahme durch die Polizei erfolgen musste? 

Dann achten Sie darauf, alle wichtigen Infos für die Regulierung des Schadens auszutauschen. Fertigen Sie Fotos an, erfassen Sie Namen, Anschriften und Telefonnummern aller Beteiligten sowie die Versicherungsdaten. Lassen Sie sich bei der Erfassung von Namen den Führerschein oder Personalausweis zeigen. 

7. Bei einem Verkehrsunfall mit einem ausländischen Fahrzeug gelten die üblichen Verhaltensregeln. 

Um die Schadensregulierung zu vereinfachen, sollten Sie sich die grüne Versicherungskarte des Unfallgegners aushändigen lassen. Hierbei handelt es sich um einen Versicherungsnachweis für den internationalen Kraftverkehr. Bei Unfallgegnern aus EU-Ländern reicht grundsätzlich auch das amtliche Kennzeichen für die Abwicklung aus. 

 

In dringenden Fällen: Polizeinotruf 110