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Gegen Hasspostings
Wer hetzt, macht sich strafbar. Auch im Netz.
Hasspostings auf den Social Media Plattformen werden konsequent strafrechtlich verfolgt, anstatt sie nur zu löschen. Mit der Initiative „Verfolgen statt nur Löschen“ werden Täter aus der Anonymität geholt, um rassistischer Meinungsmache entgegen zu treten. Gemeinsam mit der Staatsanwaltschaft Köln (ZAC NRW) geht die Polizei NRW gegen Hasskriminalität vor. Seit Bestehen des Projektes haben sich viele Medien der Initiative gegen Hetze im Netz angeschlossen.
LKA NRW

Zahlreiche Medienpartner aus NRW und Deutschland machen ebenfalls mit. Sie senden auffällige Kommentare auf den Forenseiten der Medienpartner als Verdachtsmeldung direkt an die Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime NRW der Staatsanwaltschaft Köln (ZAC NRW). Diese bewertet dann, ob die Äußerungen strafrechtlich relevant sind.

Anschließend übermittelt diese erste Ansprechstelle der Staatsanwaltschaft verfolgungswürdige Kommentare an das Landeskriminalamt NRW (LKA NRW), welches daraufhin umgehend erste Ermittlungen zum Urheber einleitet. Alle Projektmitglieder intensivieren hierbei ihre Kontakte zu den Social Media Plattformen ständig, um schnellstmöglich Hinweise zum Urheber der Tat zu erlangen.

Was als Gründungs-Initiative von RTL, dem WDR, der Rheinischen Post-Online der Landesanstalt für Medien NRW, der Deutschen Welle, dem Express, dem Kölner Stadtanzeiger und dem eco-Verband der Internetwirtschaft e.V. begann, entwickelt sich nun als Erfolgsmodell weiter.

Mittlerweile unterstützen zahlreiche weitere Medien in Nordrhein-Westfalen die Initiative, um gegen Hetze im Netz vorzugehen. Seit März 2020 haben sich aktuell nachstehende weitere Kooperationspartner angeschlossen, um sich extremistischen Äußerungen im Internet und in Online-Foren gemeinsam entgegen zu stellen:

  • Deutschlandradio
  • Die Aschendorff Medien (Westfälische Nachrichten)
  • Der Patriot
  • Die Glocke
  • die Emsdettener Volkszeitung
  • der Hellweger Anzeiger
  • der General-Anzeiger Bonn
  • das Medienhaus Aachen
  • die Münsterländische Volkszeitung
  • die Recklinghäuser Zeitung
  • der Remscheider General-Anzeiger
  • das Solinger Tageblatt
  • die Siegener Zeitung
  • die Westdeutsche Zeitung

Justiz und Polizei weiterer Bundesländer haben zwischenzeitlich ähnliche Kooperationen nach dem Vorbild des NRW-Projektes gegründet.

 

Frühzeitig gegen rassistische Meinungsmache

Ziel des gemeinsamen Projektes von Staatsanwaltschaft und Polizei ist es, offensichtlich rechtswidrige Postings auf den Social Media Plattformen konsequent strafrechtlich zu verfolgen, anstatt sie nur zu löschen. Mit dieser gemeinsamen Initiative wird der Täter aus der Anonymität herausgehoben, um rassistischer Meinungsmache konsequent entgegen zu treten.

Das seit 2017 geltende Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) stellt bei der Bekämpfung von Hasskriminalität im Netz einen wichtigen Baustein dar. Soziale Netzwerke können so mehr als bisher in die Verantwortung genommen werden. Die Einführung führte unter anderem dazu, dass Beiträge durch eine Vielzahl von Beschwerden nach strafrechtlicher Überprüfung gelöscht worden sind. Der damit im NetzDG verankerten Möglichkeit der Übermittlung von strafbaren Inhalten, muss sich die Einleitung eines strafrechtlichen Verfahrens anschließen.

Eine Neuerung soll die dem NetzDG unterliegenden Anbieter sozialer Netzwerke demnächst verpflichten, zeitnah bestimmte strafbare Inhalte an das Bundeskriminalamt (BKA) zu melden. Von dort aus soll dann die Strafverfolgung durch die zuständigen Strafverfolgungsbehörden über das jeweilige Landeskriminalamt veranlasst werden. Hierbei handelt es sich um einen kleinen Ausschnitt des gegenwärtig diskutierten Gesetzentwurfs. Änderungen sind aufgrund dessen noch möglich.

 

Hasspostings im Netz – verbale Entgleisung oder rassistische Straftat?

Die Grenze zwischen der im Grundgesetz verankerten Meinungsfreiheit und den strafgesetzlichen Bestimmungen wird im Internet leider zu oft überschritten. Hasspostings werden dem Bereich der sogenannten „Hasskriminalität“ zugerechnet. Sie umfassen unter anderem Straftaten mit fremden- und islamfeindlichen, antisemitischen oder auch mit homophoben Hintergründen.

Wenn sich aus den Umständen der Tat oder der Einstellung des Täters oder der Täterin Anhaltspunkte dafür ergeben, dass er oder sie eine entsprechende Äußerung im Internet einem oder mehreren Nutzern zugänglich macht, erfasst die Polizei diese Tat bei der Aufnahme der Ermittlungen als politisch motiviertes Hassposting.

In Betracht kommen hierbei zahlreiche Straftatbestände wie etwa Volksverhetzung, öffentliche Aufforderung zu Straftaten und das Verbreiten von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Die weitere Bearbeitung dieser Fälle erfolgt durch die Staatsschutzdienststellen der Polizei NRW, wenn der Tatverdächtige in NRW wohnhaft ist.

 

Die Täter agieren aus der virtuellen Anonymität heraus

Dem Internet kommt hier eine bedeutende Rolle zu, da es über Social-Media-Anwendungen breite und schnelle Verbreitungswege für „Hasspostings“ bietet.

Es konnte eine zunehmende Verrohung der Kommunikation, die sich unter anderem auch direkt an gesellschaftliche und politisch engagierte Personen richtet, festgestellt werden. Gerade Personen aus dem rechtsextremen Spektrum nutzen diese Möglichkeit um ihre rechtspopulistischen Äußerungen teils offen, teils verdeckt zu veröffentlichen und zu verbreiten.

Täter fühlten sich in der Anonymität des Internets offensichtlich vor strafrechtlicher Verfolgung geschützt. Doch das Internet stellt keineswegs einen rechtsfreien Raum dar - auch hier findet Strafverfolgung durch die Polizei und die Justizbehörden statt.

Des Weiteren beteiligt sich das LKA NRW bereits seit 2016 mit großem Erfolg an den jährlich stattfindenden bundesweiten „Aktionstagen zur Bekämpfung von Hasspostings im Internet“. Hierbei werden Sachverhalte aus der gemeinsamen Initiative mit der ZAC NRW eingebracht und öffentlichkeitswirksam Beweise gesichert.

 

Andersdenkende und Andersgläubige tolerieren und integrieren

Als gesamtgesellschaftliche Aufgabe erfordert erfolgreiche Prävention von Hasskriminalität nicht nur eine konsequente Strafverfolgung, sondern auch die enge Zusammenarbeit mit allen dafür in Frage kommenden staatlichen und privaten Einrichtungen. Neben dem oben genannten Projekt bringt sich die Polizei NRW daher auch aktiv im Rahmen des Integrierten Handlungskonzepts gegen Rechtsextremismus und Rassismus ein.

 

Ihre Hinweise auf Straftaten

Falls Sie der Polizei einen Hinweis auf strafbare Inhalte im Internet geben möchten, kann dies online über unsere Internetwache oder bei jeder Polizeiwache erfolgen.

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