Gaffer bei Polizeieinsatz

Fußballfan fotografiert eine hilflose Person
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Gaffer bei Polizeieinsatz

Wer gafft oder Bilder bzw. Videos von hilflosen Personen macht, kann sich strafbar machen. Grundlage für die Einleitung eines Ermittlungsverfahren ist der § 201a Strafgesetzbuch (StGB), Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen.

 

 

In dringenden Fällen: Polizeinotruf 110